FAQ 

Besucherinformation / Veranstaltungsordnung

Veranstalter ist die „All For You Events“ (Manfred Schleicher). Website: www.all-for-you-events.com


• Mit dem Erwerb des Tickets und Betreten der Veranstaltung wird die vorliegende Veranstaltungsordnung anerkannt. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket gestattet. Begleiter von Personen mit Schwerbehindertenausweis erhalten freien Eintritt (betrifft 1 Person).
• Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz.
• Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder Personensorgeberechtigten gemäß
Jugendschutzgesetz gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
• Der Aufenthalt von Kindern in Bühnenbereichen und veranstaltungsinternen Bereichen ist nicht erlaubt.
• Menschen mit Handicap, Schwerbeschädigten, älteren Menschen und Familien mit Kindern ist Vorrang zu leisten.
• Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und
Sachschäden. Für auftretende Gesundheitsschäden (insbesondere Gehörschäden) übernimmt der Veranstalter
keinerlei Haftung.
• Den Anweisungen des Veranstalters und seines beauftragten Sicherheitspersonals (Security, Feuerwehr, Sanitäter)
ist jederzeit Folge zu leisten.
• Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der
Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal statt. Es ist untersagt, pyrotechnische
Gegenstände, Waffen aller Art (außer Schaukampfwaffen oder stumpfe Dekowaffen) oder sonstige gefährliche
Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den
Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten
Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Das Sicherheitspersonal ist jederzeit berechtigt, Bodychecks und
Taschenkontrollen bei Besuchern durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung
einzuziehen.
• Das Mitführen von Speisen und Getränken (außer Babynahrung) ist nicht gestattet.
• Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände
Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der
Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem
Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder
auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
• Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger
Weise gegen die berechtigten Interessen der des Betreibers oder des Veranstalters verstößt, ist zu unterlassen,
insbesondere: Es ist verboten, Gegenstände in den Besucher- bzw. Bühnenraum zu werfen. Die Beseitigung von
Müll hat ausschließlich in den bereitgestellten Behältern zu erfolgen. Übermäßiger Alkoholkonsum und das
Verzehren von Rauschmitteln und Drogen ist strengstens untersagt. Feuer machen ist verboten, außer das
Nachschüren in den bereitgestellten Feuerkörben. Zigarettenkippen sind wegen Brandgefahr in den vorgesehenen
Behältern zu entsorgen.
• Der Erwerb der Tickets für den Weiterverkauf mit dem Ziel, sich selbst zu bereichern, ist nicht gestattet. Jegliche
Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist untersagt.
• Aus wichtigem oder besonderem Grund einem Besucher den Einlass zu verweigern, bleibt dem Veranstalter
vorbehalten. Der Kartenpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
• Bei Verlust des Tickets oder des Festivalbändchens erfolgt kein Ersatz.
• Eine Erstattung des Ticketpreises bei Nicht-Teilnahme der Veranstaltung ist nicht möglich.
• Wird die Veranstaltung abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
• Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
Jeder Besucher haftet unter anderem für den von ihm verursachten Schaden.
• Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
• Jeder nicht genehmigte Handel oder Gewerbebetrieb ist auf dem Gelände zu unterlassen.
• Das Mitführen von Hunden ist erlaubt. Diese jedoch sind zu jeder Zeit an der Leine zu führen und nicht allein zu
lassen.
• Werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen
zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger
Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten oder sich dort aufhalten,
werden durch die vorliegende Veranstaltungsordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen
im Bereich des Veranstaltungsgeländes hingewiesen. Durch das Betreten der Veranstaltungsgeländes willigen
diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur
Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
• Fotoaufnahmen in Backstages und weiteren, internen Bereichen sind nicht gestattet.
• Kein Zutritt zu geschlossenen und internen Bereichen, Künstler-Backstages und den weiter ausgewiesenen
Sperrflächen für Besucher. Das Betreten von Zelten Mitwirkender ist verboten.
• Bauliche oder sonstige Anlagen dürfen nicht bestiegen, überstiegen oder erklettert werden. Es ist verboten, bauliche
oder sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.
• Es ist verboten, außerhalb der Toiletten seine Notdurft zu verrichten bzw. das Gelände zu beschmutzen.
• Der Veranstalter behält sich vor, das Programm ohne Vorankündigung zu ändern.
• Flucht- und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten. Das Verstellen von Flucht- und Rettungswegen, Verkehrswegen,
sowie Notausgängen mit Fahrzeugen ist verboten. Der Veranstalter behält sich vor, die Fahrzeuge bzw.
Gegenstände auf Kosten des Besuchers entfernen bzw. abschleppen zu lassen.
• Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Liegenlassen, Diebstahl,
Feuer oder Naturereignisse entstehen.
• Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter das Veranstaltungsgelände oder den Parkplatz vorübergehend oder
vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises
begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters und Sicherheitspersonals ist unmittelbar Folge zu
leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
• Das Anbringen von Plakaten, Aufklebern, Promotion von Fremdveranstaltungen durch Flyer o.ä. ist auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
• Mit dem Betreten / Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen an. Das Parken von PKW erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter
haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Auf dem
Parkplatz gilt die STVO. Dem Parkplatzpersonal / Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten. Das Parkplatzpersonal
/ Feuerwehr ist nicht für die Sicherheit und Überwachung auf dem Parkplatz zuständig, sondern nur um parkende
PKWs einzuweisen. Das Wegwerfen von Müll jeder Art ist auf dem Parkplatz strengstens verboten.
• Auf dem gesamten Parkplatz herrscht absolutes Camping-Verbot. Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen und
Bauwagen ist verboten. Für das Abstellen von Wohnmobilen über den Veranstaltungszeitraum ist eine dafür
gekennzeichnete Parkzone vorhanden. Achtung: Keine Strom- und Wasserversorgung!
• Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltungsordnung jederzeit zu ändern.

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